Begriff
Geburtsurkunde
Ein Auszug aus dem Geburtenregister mit den Kerndaten: Name, Geschlecht, Ort und Tag der Geburt, Eltern.
Was Geburtsurkunde im Verfahren bedeutet
Sie ist die Kurzform. Für die meisten Zwecke reicht sie, für die Anmeldung der Eheschließung in der Regel nicht.
Womit Geburtsurkunde verwechselt wird
Die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister ist die Langform mit allen Vermerken. Welche verlangt wird, sagt das Standesamt, und es verlangt fast immer die Abschrift.
Fundstelle: www.gesetze-im-internet.de/pstg/__59.html
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- Trauort
- Trauzimmer
- Trauung außerhalb der Amtsräume
- Standesamt
- Standesamtsbezirk
- Gemeindeverband
- Anmeldung der Eheschließung
- Aufgebot
- Ehefähigkeitszeugnis
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
- Eheurkunde
- Stammbuch der Familie
- Eheregister
- Personenstandsregister
- Freie Trauung
- Trauzeuge
- Ehename
- Apostille
- Reservierungsgebühr
Das ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Eine Prüfung des Einzelfalls ersetzt sie nicht. Wer eine rechtsverbindliche Auskunft braucht, wendet sich an das zuständige Standesamt oder an eine zur Rechtsberatung befugte Person.