Begriff
Trauzeuge
Eine Person, die die Eheschließung bezeugt und im Eheregister eingetragen wird.
Was Trauzeuge im Verfahren bedeutet
Zulässig sind bis zu zwei. Sie müssen volljährig sein und sich ausweisen können.
Womit Trauzeuge verwechselt wird
Trauzeugen sind seit 1998 nicht mehr vorgeschrieben. Wer keine benennt, heiratet genauso wirksam. Die verbreitete Annahme, es müssten zwei sein, stammt aus der Zeit davor.
Fundstelle: www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1312.html
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- Trauort
- Trauzimmer
- Trauung außerhalb der Amtsräume
- Standesamt
- Standesamtsbezirk
- Gemeindeverband
- Anmeldung der Eheschließung
- Aufgebot
- Ehefähigkeitszeugnis
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde
- Stammbuch der Familie
- Eheregister
- Personenstandsregister
- Freie Trauung
- Ehename
- Apostille
- Reservierungsgebühr
Das ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Eine Prüfung des Einzelfalls ersetzt sie nicht. Wer eine rechtsverbindliche Auskunft braucht, wendet sich an das zuständige Standesamt oder an eine zur Rechtsberatung befugte Person.