Begriff
Freie Trauung
Eine Zeremonie ohne rechtliche Wirkung, gestaltet von einer Rednerin oder einem Redner nach den Wünschen des Paares.
Was Freie Trauung im Verfahren bedeutet
Sie kann überall stattfinden und beliebig gestaltet werden. Viele Paare verbinden sie mit der Feier.
Womit Freie Trauung verwechselt wird
Sie begründet keine Ehe. Rechtlich verheiratet ist nur, wer vor einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten geheiratet hat. Wer nur frei traut, ist nicht verheiratet, mit allen Folgen für Erbrecht, Steuer und Sozialversicherung.
Fundstelle: www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1310.html
2 Begriffe, die dazugehören
Alle 19 weiteren Begriffe
- Trauort
- Trauzimmer
- Trauung außerhalb der Amtsräume
- Standesamt
- Standesamtsbezirk
- Gemeindeverband
- Anmeldung der Eheschließung
- Aufgebot
- Ehefähigkeitszeugnis
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde
- Stammbuch der Familie
- Eheregister
- Personenstandsregister
- Trauzeuge
- Ehename
- Apostille
- Reservierungsgebühr
Das ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Eine Prüfung des Einzelfalls ersetzt sie nicht. Wer eine rechtsverbindliche Auskunft braucht, wendet sich an das zuständige Standesamt oder an eine zur Rechtsberatung befugte Person.